Frage:
Ist es möglich, dass Kindergeld länger als bis 27 Jahren zu bekommen (z.B. wg. Wehr- und Zivildienst)?
2006-07-03 14:48:00 UTC
Ich habe zumindest dieses Gerücht gehört. Diese Frage bezieht sich nicht auf die aktuellen Änderungen beim Kindergeld (nur noch bis zum 25. Lebensjahr), da die Änderungen meines Wissens nur für Personen gilt, die nach 1982 / 83 geboren worden sind.
Vier antworten:
untilter
2006-07-03 14:58:10 UTC
Ja das ist möglich, aber auch nur für die Zeit des Wehr- bzw. Zivildienstes, hast du z.Bsp. 10 Monate gedient, kannst du 10 Monate über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen. Das geht aber nur bis maximal 3 Jahre (Wehrdienst), haste 10 Jahre gedient, werden nur 3 Jahre angerechnet.

War man als Entwicklungshelfer statt Wehr- o. Zivildienst tätig, gilt die Regelung auch noch.

Wenn es soweit ist, müßte vom Amt ein Formular kommen (oder man muß sich es holen), mit dem du das beantragen kannst.
Lou
2006-07-04 15:08:25 UTC
probiers mal mit wohngeld!
birgit742003
2006-07-04 06:21:05 UTC
Wozu????

Geh arbeiten, dann hast du das nicht mehr nötig.

Finde die Neue Regelung gut.

Wenn jemand studieren möchte, muß er sich vorher überlegen, wie er sich das finanzieren möchte.

Ich möchte NIEMANDEN finanzieren, der faul auf der Haut liegt. Es reicht mir, daß ich das bei vielen HarzIV Empfängern machen muß. Ich sehe sie als meine unterhalspflichtigen Kinder an. Mein Bedarf ist gedeckt, sorry.
oliver_lopinski
2006-07-03 22:12:22 UTC
Es gibt da auch noch den § 74 EStG (Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen), falls der hier zutreffen sollte:

Abs. 1: Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 (1) EStG kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. (...) Mehr Infos sollte die zuständige Familienkasse geben können.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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